Abrechnung

Jeder Verwalter träumt davon: Die Wirtschaftsperiode ist gerade zu Ende, da werden im ersten Monat die WEG Abrechnungen ohne Heizkosten gemacht, währenddessen trudeln so langsam die Jahresrechnungen der Versorger ein. Im zweiten Monat nach Ende der Wirtschaftsperiode werden dann die Heizkosten fertig gemacht. Im dritten Monat werden alle Abrechnungen finalisiert und verschickt. Träumchen.

Für Mieter

Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung umfasst alle gem. Betriebskostenverordnung und Mietvertrag umlegbaren Kosten. Heizkosten werden selbstverständlich auch abgerechnet.

Im Rahmen der Abrechnung passe ich -sofern notwendig- auch die Vorauszahlungen auf Betriebs- und/oder Heizkosten an.

Für Eigentümer

Hausgeldabrechnung inkl. Rücklage

Da die Hausgeldabrechnung gegenüber den Eigentümern der WEG eine reine Einnahmen- / Ausgabenrechnung ist, können diejenigen Objekte ohne Heizkosten ohne Verzögerung abgerechnet werden. Da hier keine Jahresrechnungen der Versorger notwendig sind, rechne ich diese Objekte in der Regel zuerst ab.

Über die Rücklage wird eine separate Rücklagenabrechnung erstellt.

Für Vermieter

Umfassende Auswertungen

Für Vermieter ist vor allem wichtig, wie rentabel ihr Objekt ist. Deshalb erhalten die allermeisten Eigentümer eine monatliche Übersicht der Einnahmen und Ausgaben. Oder auch eine Übersicht der vereinbarten Zahlungen – wahlweise pro Einheit oder pro m².

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