Mietbuchhaltung

Die Mietbuchhaltung umfasst grundsätzlich alle Mietobjekte.
Dabei ist unerheblich, ob es sich um reine Wohnungsmieter, ausschließlich Gewerbemieter oder gemischt genutzte Anlagen handelt.

für Mieter

Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung umfasst alle gem. §2 BetrKV (und Mietvertrag) umlagefähigen Kosten im Abrechnungszeitraum. In der Mietbuchhaltung grenze ich Kosten ganz bewusst ab, da dies eine eventuelle Belegprüfung durch den Mieter und die Akzeptanz der umgelegten Kosten erheblich vereinfacht.

Bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Betriebskostenabrechnung inkl. Heizkosten
  2. Betriebskostenabrechnung mit separater Heizkostenabrechnung

Beispielhafte Betriebskostenabrechnungen können Sie hier einsehen:
Betriebskostenabrechnung inkl. Heizkosten / Betriebskosten- u. separate Heizkostenabrechnung / Betriebskostenabrechnung mit USt.-Ausweis

Alle Anschreiben können gem. Ihrem Corporate Design angepasst werden. Hierzu kann ich Robert Hausladen empfehlen – er macht Ihnen gern ein Angebot.

für Eigentümer

Abrechnung Mietobjekt

Auch der Eigentümer soll natürlich alle relevanten Auswertungen bekommen.
Hierbei haben sich vor allem die Abrechnung Mietobjekt und die Einnahme-Überschuss-Rechnung bewährt. Manchmal kann noch die Bankkontoabrechnung sinnvoll sein.

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