Mietbuchhaltung
Die Mietbuchhaltung umfasst grundsätzlich alle Mietobjekte.
Dabei ist unerheblich, ob es sich um reine Wohnungsmieter, ausschließlich Gewerbemieter oder gemischt genutzte Anlagen handelt.
Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung umfasst alle gem. §2 BetrKV (und Mietvertrag) umlagefähigen Kosten im Abrechnungszeitraum. In der Mietbuchhaltung grenze ich Kosten ganz bewusst ab, da dies eine eventuelle Belegprüfung durch den Mieter und die Akzeptanz der umgelegten Kosten erheblich vereinfacht.
Bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung gibt es 2 Möglichkeiten:
- Betriebskostenabrechnung inkl. Heizkosten
- Betriebskostenabrechnung mit separater Heizkostenabrechnung
Beispielhafte Betriebskostenabrechnungen können Sie hier einsehen:
Betriebskostenabrechnung inkl. Heizkosten / Betriebskosten- u. separate Heizkostenabrechnung / Betriebskostenabrechnung mit USt.-Ausweis
Alle Anschreiben können gem. Ihrem Corporate Design angepasst werden. Hierzu kann ich Robert Hausladen empfehlen – er macht Ihnen gern ein Angebot.
Abrechnung Mietobjekt
Auch der Eigentümer soll natürlich alle relevanten Auswertungen bekommen.
Hierbei haben sich vor allem die Abrechnung Mietobjekt und die Einnahme-Überschuss-Rechnung bewährt. Manchmal kann noch die Bankkontoabrechnung sinnvoll sein.